Wettanbieter mit Bitcoin: die deutschen Erlaubten und die Offshore-Adressen daneben
Stand: 30. Oktober 2026 — die Erlaubnisangaben wurden gegen die Whitelist der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder und die Impressen der Anbieter geprüft.

Wer nach einem Wettanbieter mit Bitcoin sucht, sucht in Deutschland nach einer Tür, die es hinter dem deutschen Schild nicht gibt. Ich sage das nicht, um jemanden zu ärgern, sondern weil es die einzige Auskunft ist, mit der man anschließend etwas anfangen kann. Zwei Wege stehen trotzdem offen, und beide haben einen Preis, den man vorher kennen sollte: der erlaubte Weg mit voller Prüfung, eigenem Konto und Schutzsystemen, und der Offshore-Weg mit Krypto, ohne Erlaubnis, ohne OASIS, ohne LUGAS und ohne deutsche Aufsicht. Wer die Wahl kennt, trifft sie anders, als die Werbung sie darstellt.
Die Suche beginnt meistens bei „ohne Verifizierung“, „ohne OASIS“, „mit Bitcoin“. Kein Anbieter mit deutscher Erlaubnis kann diese drei Wörter bedienen. Nicht weil er nicht wollte, sondern weil § 6b Abs. 4 des Glücksspielstaatsvertrags es ihm verbietet: Zahlungen dürfen nur von einem Zahlungskonto kommen, das auf den Namen des Spielers selbst lautet und bei einem nach dem Geldwäschegesetz verpflichteten Institut geführt wird. Anonyme Zahlungsmittel sind ausdrücklich nicht zugelassen. Damit steht fest, was im Weiteren zu prüfen bleibt: ob die Bitcoin-Adressen, die ein Spieler findet, auch nur eine der Spielerrechte tragen, die er gewohnt ist.
Was Bitcoin für eine Wette eigentlich ist
Bitcoin wurde als Zahlungsmittel außerhalb des Bankensystems gedacht, und genau diese Eigenschaft macht ihn für den erlaubten deutschen Sportwettenmarkt unbrauchbar. Das Konzept erschien unter dem Pseudonym „Satoshi Nakamoto“; das Whitepaper trägt den Titel „Bitcoin: A Peer-to-Peer Electronic Cash System“ und wird auf den 1. Oktober 2008 datiert. Das Netzwerk selbst startete am 3. Januar 2009, als die ersten 50 Bitcoin im Genesisblock entstanden. Wer heute Coins hält und einen Wettschein ausfüllen will, hantiert also mit einer Erfindung, die älter ist als jeder Glücksspielstaatsvertrag, den er je gelesen hat.

Die Menge ist begrenzt, und diese Begrenzung erklärt einen Teil der Atmosphäre um das Thema. Mehr als 21 Millionen Einheiten wird es nicht geben. Ein neuer Block entsteht im Mittel etwa alle 10 Minuten, und die Blockbelohnung halbiert sich alle 210.000 Blöcke. Bis November 2012 lag sie bei 50 Bitcoin, danach bis Juli 2016 bei 25, bis Mai 2020 bei 12,5 und bis April 2024 bei 6,25; seither zahlt das Netzwerk 3,125 Bitcoin pro neuem Block aus. Wer in Krypto wettet, wettet in einem Markt, dessen Geldeinheit einen eigenen Kurs hat, der sich parallel zum Sportergebnis bewegt. Die erste Warenlieferung gegen Bitcoin datiert vom 22. Mai 2010 — zwei Pizzen für 10.000 Bitcoin. Das ist kein Argument, sondern eine Erinnerung daran, wie jung die Sache ist.
In der Blockchain steht jede Transaktion dauerhaft und pseudonym. Pseudonym heißt: keine Bank, kein Name am Vorgang, aber eine Kette, die sich über die gesamte Lebensdauer einer Adresse nachlesen lässt. Wer das für Anonymität hält, verwechselt Anonymität mit dem Fehlen eines menschlichen Gesprächs. Auf der Seite des Anbieters wird bei der Registrierung genau so ein Gespräch geführt: Ausweis hochladen, Name überprüfen lassen, Adresse bestätigen. Krypto spart diesen Schritt nicht, denn kein Zahlungsweg ersetzt die Regelung, nach der Sportwetten in Deutschland abgeschlossen werden.
Steuerlich ist Bitcoin in Deutschland längst eingeordnet. Der Europäische Gerichtshof entschied am 22. Oktober 2015 in der Rechtssache Hedqvist, dass beim Kauf und Verkauf von Bitcoin keine Mehrwertsteuer anfällt. Die ertragsteuerliche Behandlung klärte erst das BMF-Schreiben vom 10. Mai 2022; zuvor gab es hierzu keine verbindlichen steuerlichen Regeln. Wer derzeit eine Wette mit Coins finanziert, ist in dieser Frage also nicht der erste, aber auch nicht der einzige, der sich einen Steuerberater sucht.
Wie die Kette von Anfang an funktioniert
Blockchain ist kein Markt und kein Anbieter, sondern ein Prinzip: eine fortlaufende Kette aus Blöcken, in der jeder Block auf dem vorherigen aufbaut. Die Blockbelohnung ist der Anreiz für die, die rechnen, und die Halbierung alle 210.000 Blöcke ist die eingebaute Drossel. Das erklärt, warum Krypto-Zahlungen in der Wahrnehmung oft schneller erscheinen als eine Überweisung: Eine ausgehende Buchung ist sichtbar, bevor sie irgendwo bestätigt ist, und Sichtbarkeit wird gern mit Gutschrift verwechselt.
Für eine Wette gilt das Gegenteil von Tempo. Eine Einzahlung, die erst im dritten Block bestätigt wird, ist keine Einzahlung zum Anpfiff. Eine Auszahlung, die in Coins zurückkommt, hängt an der Bestätigungszahl und am Kurs des Tages. Wer mit dem Geld des kommenden Wochenendes plant, plant mit einer Zahl, die er nicht kennt. Ein Smartphone mit leerem Display neben einer Münze ist ein hübsches Bild; auf dem Wettschein steht es für ein Verfahren, das außerhalb der deutschen Aufsicht liegt.
Einzahlung in Krypto, Auszahlung in Krypto: was das praktisch heißt
Wenn ein Offshore-Anbieter Coins annimmt, zahlt der Spieler in eine Einheit, deren Wert zwischen Einzahlung und Auszahlung schwanken kann. Bei einer Fünf-Euro-Wette ist der Betrag klein, die Kursschwankung kann ihn trotzdem übersteigen. Der Effekt ist nicht dramatisch, deshalb wird er leicht übersehen.
Dazu kommt die Frage der Wallet. Wer Coins bei einer Börse lässt, hat dort einen Account mit Namensprüfung; wer sie selbst verwahrt, trägt den Schlüssel allein. Für Wetten ist beides unpraktisch auf eigene Art: Die Börse ist überprüfbar und damit der Anonymität beraubt, die Selbstverwahrung ist anonym und erlaubt keinen Streit, wenn ein Vorgang schiefgeht.
Auszahlungen folgen keiner deutschen Frist. Ein erlaubter Anbieter schließt ein Konto und zahlt das Guthaben innerhalb von fünf Werktagen ohne Gebühren aus, und die Spieler, die das prüfen, prüfen es gegen die Whitelist. Ein Anbieter ohne Erlaubnis läuft unter seinen eigenen Geschäftsbedingungen, die er ändern kann, und eine Beschwerde hat keinen Adressaten mit Aufsichtsbefugnis.
Blockcha: warum ich die Bitcoin-Erwartung trotzdem nicht verlache
Die Faszination hat einen Kern, den man nicht wegdiskutieren sollte: Bitcoin ist eine Währung außerhalb des Bankensystems, und für einen Spieler, der keine Bankbewegungen auf dem Kontoauszug haben will, klingt das nach einer Lösung. Die deutschen Regeln machen aus dieser Lösung eine Abwägung. Wer über den erlaubten Weg spielt, bekommt die 1.000-Euro-Grenze im Monat als Standard aus der Limitdatei, die Prüfung des eigenen Kontos und ein eingeschränktes Live-Programm — und dafür die Aufsicht, das Sperrsystem und einen Panikbutton, der wirklich sperrt.
Wer über einen Offshore-Anbieter spielt, bekommt Krypto, höhere Limits und keine Prüfung des Zahlungswegs. Er verliert dabei nicht nur ein Formular. Er verliert das Sperrsystem, in das er sich selbst hätte eintragen können, die monatliche Grenze, die er nicht überschreiten konnte, und die Behörde, die sein Spielverhalten beaufsichtigt. Das Geld, das er verliert, bleibt verloren; eine deutsche Anlaufstelle für Streit gibt es nicht. Das ist der Handelsplatz, an dem Krypto gegen Spielerrechte getauscht wird, und der Kurs ist schlechter, als er aussieht.
Zur Rechtslage: warum es keinen erlaubten Bitcoin-Wettanbieter gibt
Die Zahlung kommt vom eigenen Konto. Ein Anbieter mit deutscher Erlaubnis darf keinen Zahlungsweg anbieten, der nicht auf den Namen des Spielers lautet und nicht über ein nach dem Geldwäschegesetz verpflichtetes Institut läuft. Krypto und anonyme Prepaid-Karten fallen damit heraus, ohne dass der Anbieter etwas dafür kann. Ein Konto bei einer Börse wäre im Übrigen ebenfalls überprüft und damit nicht anonym. Man kann es drehen, wie man will: Der Zahlungsweg ist zu, und die Tür ist eine Amtshandlung, kein Marketingeinfall.

Die Whitelist ist der einzige belastbare Nachweis. Wer wissen will, ob ein Wettanbieter eine Erlaubnis hat, sucht seinen Namen in der Whitelist der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder. Wer dort jemanden findet, hat einen Anbieter mit deutscher Erlaubnis für Sportwetten; wer dort niemanden findet, hat einen Anbieter ohne Erlaubnis für den Sportwettenmarkt in Deutschland, und dessen Werbung sagt darüber nichts, weil die Whitelist keine Werbebroschüre ist. Die Whitelist führt den Inhaber der Erlaubnis, nicht die Marke, und sie stellt nur ein Datum der Erteilung bereit, kein Enddatum.
Eine .de-Adresse beweist nichts. Ein Anbieter kann bei einer beliebigen .de-Domain und Registrierungsdaten dennoch unter einer ausländischen Erlaubnis auftreten. Umgekehrt trägt jede Domain auf der Whitelist ein .de am Ende, und der Inhaber sitzt oft in Malta oder Gibraltar. Die Adresse im Browser ist daher kein Prüfkriterium, und das ist der praktische Grund, warum hier keine Krypto-Option für deutsche Wettkunden entsteht.
Der erlaubte Weg, spaltengenau geprüft
| Anbieter | Whitelist-Status | Inhaber der Sportwetten-Erlaubnis | Sportwetten-Erlaubnis seit |
|---|---|---|---|
| bpremium | Erlaubnis für Sportwetten | Ladbrokes (Deutschland) Limited | 09.10.2020 |
| 888sport | Erlaubnis für Sportwetten | 888 Germany Limited | 30.06.2021 |
| Winamax | Erlaubnis für Sportwetten | WINAMAX (Société anonyme) | 29.06.2021 |
| Sportingbet | Erlaubnis für Sportwetten | Sportingbet (Deutschland) Limited | 09.10.2020 |
| Bet3000 | Erlaubnis für Sportwetten | I.B.C. Sportsbetting Limited | 22.04.2026 |
| Tiptorro | Erlaubnis für Sportwetten | Torro Tec Limited | 30.06.2021 |
| Playzilla | keine deutsche Erlaubnis | — | — |
| RocketPlay | keine deutsche Erlaubnis | — | — |
| 22Bet | keine deutsche Erlaubnis | — | — |
| Sportaza | keine deutsche Erlaubnis | — | — |
Die Spalten zeigen, woran eine Entscheidung tatsächlich hängt: nicht an der Zahlungsart, sondern an der Erlaubnis. Vier der zehn Adressen in diesem Vergleich tragen keine deutsche Sportwetten-Erlaubnis, und bei der ersten Erlaubnis ist das Erteilungsdatum der einzige Beleg, den die Whitelist liefert. Bet3000 fällt aus der Reihe, weil die Erlaubnis für die Website erst am 22. April 2026 erstmals verzeichnet ist — der jüngste Eintrag dieser Gruppe und für einen Anbieter, der nicht mehr ganz neu ist, ein spätes Datum. Wer die Liste selbst prüfen will, tut das auf der Website der Behörde und sucht den Inhaber, nicht die Marke. Die Whitelist enthält keine Markenpflege: Was dort steht, ist die Erlaubnis, und was dort fehlt, ist keine.
Erlaubnis oder nicht: woran ein Spieler es in zwei Minuten feststellt
Wer nicht in der Whitelist nachsehen will, kann eine Probe machen, die alle drei Regeln zugleich prüft. Jeder erlaubte Anbieter muss das Spielerkonto prüfen. § 6a des Glücksspielstaatsvertrags erlaubt vor Abschluss der Überprüfung höchstens 72 Stunden Spielbetrieb, mit einem Einzahlungslimit von 100 Euro in dieser Zeit und ohne Auszahlungen. Ein Anbieter, der Auszahlungen ohne abgeschlossene Prüfung zulässt, verstößt damit gegen eine Vorschrift, die er eigentlich beachten müsste. Das ist ein Signal, kein Beweis, und es genügt, um genauer hinzusehen.
Das zweite Signal ist die Zahlungsseite. Der erlaubte Anbieter akzeptiert Zahlungen ausschließlich von einem Konto mit dem Namen des Spielers und meldet die Spieleraktivität in die Aktivitätsdatei, weil paralleles Spielen über mehrere Anbieter, aber aus einem einzigen Konto, verboten ist. Wer beim Anbieter ein Konto unter einem fremden Namen führen kann oder mit einer anonymen Methode einzahlt, ist nicht in der deutschen Aufsicht, unabhängig davon, ob die Seite auf Deutsch ist und deutsche Fußball-Ligen bewirbt.
Das dritte Signal ist die Sperrung über OASIS. Das bundesweite Sperrsystem ist bei der Registrierung und bei jedem Login zu prüfen. Ein Anbieter, der nichts darüber verlauten lässt und in dem man sich nicht sperren lassen kann, weil es kein Register gibt, in das er einträgt, ist kein erlaubter Anbieter. Die Prüfung läuft in Sekunden; die Eintragung in OASIS ist keine Formalie, sondern der einzige Weg, sich selbst längerfristig aus dem Spiel zu halten — dauert eine selbst benannte Sperre mindestens drei Monate, ohne Angabe eines Zeitraums mindestens ein Jahr. Der Panikbutton im erlaubten Rahmen, geregelt in § 6i Abs. 3, blockiert das Konto sofort für 24 Stunden. Wer solche Einrichtungen kennt, erkennt schnell, was ein Krypto-Portal statt dessen hat.
Warum die Aufsicht der Preis ist, den Offshore-Anbieter nicht zahlen
Die GGL, die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder mit Sitz in Halle (Saale), führt die Whitelist, erteilt und überwacht. Sie agierte am 17. September 2026 auch öffentlich gegen ein illegales Angebot und warnte Verbraucherinnen und Verbraucher ausdrücklich vor der Teilnahme an illegalen Angeboten „wie etwa Platincasino“. Wer in Deutschland ohne Erlaubnis Sportwetten anbietet, begeht unerlaubtes Glücksspiel im Sinne des § 4 Abs. 1 GlüStV. Eine Curaçao-, Anjouan- oder Malta-Erlaubnis hat für Spieler in Deutschland keine Bedeutung, und das ist keine Spitzfindigkeit: Sie ersetzt weder Aufsicht noch Sperrsystem noch Zahlungsweg.
Die Durchsetzung läuft über Untersagungsverfügungen, Zahlungsblockaden und Netzsperren nach § 9. Für den Einzelnen ist wichtig, was die Strafbarkeit nicht ist. Das Organisieren ist nach § 284 StGB mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe belegt, die Werbung dafür bis zu einem Jahr, die Teilnahme nach § 285 StGB bis zu sechs Monaten oder Geldstrafe. Verfolgungen einzelner Spieler sind nicht festgestellt. Daraus folgt weder ein Freibrief noch eine Drohkulisse: Es folgt, dass die Hauptlast bei den Veranstaltern liegt und dass Schaden und Nichtverfolgung nebeneinander bestehen.
Daneben steht die zivilrechtliche Spur. Der Bundesgerichtshof legte dem Europäischen Gerichtshof am 25. Juli 2024 die Frage vor, ob die Dienstleistungsfreiheit einer Nichtigkeit von Sportwettenverträgen entgegensteht; der Kläger fordert von Tipico mehr als 3.700 Euro Verluste aus Sportwetten der Jahre 2013 bis 2018 zurück. In seinen Schlussanträgen vom 19. März 2026 hält Generalanwalt Nicholas Emiliou es in der Rechtssache C-530/24 grundsätzlich für möglich, unlizenzierte Sportwettenanbieter zur Rückzahlung verlorener Einsätze zu verpflichten — mit der Ausnahme, dass Behörden zugesichert haben, die Lizenzpflicht vorerst nicht durchzusetzen. Das ist kein Versprechen an irgendeinen Spieler, und wer heute bei einem Anbieter ohne Erlaubnis verliert, sollte diese Sätze nicht als Rückholplan lesen.
Kriminelles ist auch steuerlich von Belang. Versteuert wird das Spiel über die Sportwettensteuer, §§ 16 bis 25 des Rennwett- und Lotteriegesetzes: 5,3 % von der Bemessungsgrundlage, die den Wetteinsatz abzüglich der Steuer selbst umfasst, also rund 5,03 % des eingezahlten Betrags. Schuldner ist nach § 19 der Veranstalter der Wette, nicht der Spieler. Ob und wie er die Steuer weitergibt, entscheidet jeder Anbieter für sich, und deshalb steht sie auf der Seite eines benannten Anbieters nur dann, wenn seine eigenen Bedingungen sie ausweisen. Und: Bezahlte Steuer ist kein Nachweis für eine Erlaubnis, denn die Steuer trifft auch unerlaubte Veranstalter. Wer die Zeile „5,3 %“ auf dem Wettschein sieht, hat also nicht das Gegenteil des Schildes mit der Whitelist bewiesen.
Wer außerhalb der deutschen Aufsicht wettet, verliert mehr als eine Zahlungsart
Dieser Abschnitt ist der Grund, warum ich einen erlaubten Anbieter einem Krypto-Portal vorziehe, und wer diese Argumente für Belehrung hält, hat noch nie eine Sperre gebraucht. Die drei Schutzeinrichtungen greifen ineinander. Die anfängliche Einzahlungsgrenze liegt bei 1.000 Euro pro Kalendermonat über alle Anbieter hinweg und wird über die LUGAS-Limitdatei durchgesetzt. Ein Anbieter, dessen Erlaubnis es zulässt, kann für eine einzelne Person einen höheren Betrag zulassen, bis zu 10.000 Euro, und zwischen 10.000 und 30.000 Euro für höchstens 1 % seiner aktiven Spieler — aber nur gegen einen prüfbaren Nachweis der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit; eine Selbstauskunft genügt nicht. Eine Senkung greift sofort, eine Erhöhung erst nach sieben Tagen. Diese Verzögerung ist kein Ärgernis, sondern der Zweck.
OASIS ist das bundesweite Sperrsystem, das bei der Anmeldung und bei jedem Login abgefragt wird. Wer sich sperren lässt, ist gesperrt, branchenweit. Offshore-Angebote sind an OASIS und LUGAS nicht angeschlossen. Das bedeutet konkret: keine selbstgewählte Monatsgrenze, die man nicht überschreiten kann, keine Eintragung, die bei jedem Anbieter greift, kein Panikbutton mit 24 Stunden Sperre, aber auch kein Konto, bei dem man sich nach drei Monaten selbst die Rückkehr genehmigen lassen muss. Wer sich selbst mit Coins sperren will, hat nur seinen eigenen Willen, und der ist das schwächste Werkzeug in einer Verlustserie.
Der zweite Verlustpunkt ist der Kurs selbst. Eine Wette in Bitcoin ist eine Wette in zwei Märkten zugleich: auf das Sportergebnis und auf den Kurs. Wer gewinnt und in Coins auszahlt, trägt ein Kursrisiko bis zur Auszahlung in Euro, und wer verliert, hat den Betrag in einer Einheit bezahlt, die er zum Einstandskurs angeschafft hat. Die Rechnung geht selten in beide Richtungen auf, und die Verluste in Krypto schmerzen nicht weniger, weil sie in einer modernen Währung notiert sind.
Der dritte Punkt ist die Anonymität selbst. Pseudonyme Adressen schützen nicht vor dem eigenen Spiel, sondern nur vor der Sichtbarkeit. Wer Aufzeichnung sucht, findet sie in der Blockchain: jede Transaktion bleibt dauerhaft lesbar. Ein Konto, das keine Zahlungsdaten mit dem eigenen Namen verbindet, lässt sich später mit Auszügen und Coins auch wieder zusammenführen. Anonymität ist damit eine Kulisse für die Zeit bis zu einem Rechtsstreit, nicht für den Schutz vor Verlust.
Die zehn Adressen im Vergleich: erlaubte Anbieter und Offshore-Marken
Kein Anbieter dieser Liste nimmt Bitcoin als Zahlungsmittel für erlaubte deutsche Sportwetten an, weil keiner es darf. Die sechs erlaubten Anbieter sind also nicht wegen ihrer Kryptofähigkeit auf der Liste, sondern wegen der Erlaubnis, des Zahlungswegs, der Quoten und der Spielerrechte. Diese sechs tragen eine Sportwetten-Erlaubnis auf der Whitelist. Die vier danach sind ausländische Marken, die deutschen Spielern begegnen, und sie werden hier beschrieben, nicht empfohlen — jede von ihnen ohne deutsche Erlaubnis und ohne Anschluss an OASIS oder LUGAS.
Ein Hinweis zur Reihenfolge: Wer sich davon eine Rangfolge nach Kryptofreundlichkeit erhofft, wird sie nicht finden. Die Reihenfolge folgt nicht dem Bitcoin-Angebot, sondern der Erlaubnis, den Zahlungswegen, den Quoten und den Spielerrechten.
bpremium: der Einstieg mit der ältesten Erlaubnis auf dieser Liste
Bei bpremium steht die Marke nicht dort, wo man sie erwartet: Als Veranstalter führt die Whitelist die Ladbrokes (Deutschland) Limited mit Sitz in Ta’Xbiex, Malta. Die erste Erlaubnis datiert vom 09.10.2020, dazu kam eine Folgeerlaubnis vom 21.12.2022. Wer prüfen will, prüft also den Namen der Gesellschaft und nicht die Domain. Die Whitelist führt die Domain zusätzlich für Partypoker, und zwar für Online-Poker und virtuelle Automatenspiele, jeweils erstmals am 10. November 2022. Damit sitzen auf einem Haushalt zwei Erlaubnisse: eine für Sportwetten und eine für Automatenspiele. Der Sportwetten-Teil und der Casino-Teil bleiben getrennt, und der Schild der Sportwetten-Erlaubnisbacken heißt nicht, dass Casino-Regeln denselben Rahmen haben.
Krypto steht bei bpremium nicht zur Verfügung, und das ist keine Lücke, sondern die Rechtslage. Wer hier einzahlt, tut es von einem Konto auf eigenen Namen.
Das Besondere an diesem Platz ist der Zeitpunkt: Die erste Erlaubnis liegt vor den meisten Konkurrenten, was in einem Markt, der 2021 neu geordnet wurde, ein ordentliches Fundament ist.
888sport: der Anbieter, dessen Muttergesellschaft an der Börse notiert
888sport gehört zur 888-Gruppe, deren Holdinggesellschaft die 888 Holdings PLC mit Sitz in Gibraltar ist; die Aktie ist seit September 2005 an der London Stock Exchange notiert. Für das Sportgeschäft in Deutschland führt die Whitelist die 888 Germany Limited, mit einer ersten Erlaubnis vom 30.06.2021 und einer Folgeerlaubnis vom 15.12.2022. Ein börsennotiertes Umfeld ist kein Spielerschutz per se, aber es bedeutet Quartalsberichte, eine Hauptversammlung und Analysten, die Fragen stellen. Wo ein Krypto-Portal sich auf eine Lizenznummer aus einem kleinen Register beruft, veröffentlicht dieser Anbieter Zahlen.
Wer sich für das Umfeld eines Anbieters interessiert, weil er wissen will, wer im Streitfall erreichbar ist, findet hier mehr Substanz als in jeder Coins-Werbung.
Winamax: eine Erlaubnis, die nicht von der Behörde auf der Whitelist kam
Winamax ist der Fall, der die Prüfgewohnheit der meisten Leser widerlegt. Die Erlaubnis für Online-Sportwetten erteilte nicht die GGL, sondern das Regierungspräsidium Darmstadt am 29.06.2021, mit einer Verlängerung per Bescheid vom 08.12.2022; die Aufsicht liegt heute bei der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder. Auf der Whitelist steht die WINAMAX (Société anonyme) mit einer ersten Erlaubnis vom 29.06.2021 und einer Folgeerlaubnis vom 08.12.2022. Wer nach dem Vertragsfenster fragt, bekommt also zwei Zeiträume zu sehen: den, in dem die Behördenzuständigkeit noch bei einer Landesbehörde lag, und den heute.
Winamax ist ein französischer Anbieter mit Wurzeln bei den Anwendern von Online-Poker und Sportwetten in Frankreich, und wer von einem Krypto-Portal kommt, merkt hier zuerst, wie altmodisch eine Prüfung wirkt, die tatsächlich funktioniert.
Sportingbet: zwei Erlaubnisse, zwei Stichtage und die Trennung, die niemand liest
Die Sportingbet (Deutschland) Limited nennt im Impressum eine behördliche Erlaubnis zum Veranstalten von Sportwetten vom 21.12.2022 und eine Erlaubnis für virtuelle Automatenspiele vom 15.11.2022; Aufsichtsbehörde ist die GGL. Auf der Whitelist steht die Sportingbet (Deutschland) Limited mit einer ersten Erlaubnis vom 09.10.2020 und einer Folgeerlaubnis vom 21.12.2022. Die beiden Erlaubnisse haben unterschiedliche Daten, und das ist der Punkt: Sie sind nicht austauschbar. Wer sich für die Casino-Seite interessiert, prüft eine andere Erlaubnis als die für Sportwetten.
Für die Frage nach Bitcoin ändert das nichts. Die Zahlungsregel gilt für beide Bereiche.
Hier ist die Erlaubnis zur Manier geworden: seit Jahren im Register, nie auffällig, nie erklärungsbedürftig.
Bet3000: der jüngste Eintrag der erlaubten Gruppe
Bei Bet3000 führt die Whitelist die I.B.C. Sportsbetting Limited mit Sitz in Sliema, Malta, und verzeichnet die Erlaubnis mit dem Erstdatum 22. April 2026. Das ist der jüngste Eintrag in dieser Runde, und er fällt gegen 888sport, Winamax, Sportingbet, bpremium und Tiptorro ab, deren erste Daten alle in den Jahren 2020 und 2021 liegen. Ein spätes Erstdatum in einem Register, das keine Enddaten führt, ist eine Information über die Historie, nicht über die Qualität des Angebots. Wer sich dafür entscheidet, entscheidet sich für einen Anbieter ohne lange Aufsichtsakte in Deutschland.
Wer vor allem wissen will, wie sich ein Anbieter in der Aufsicht verhält, hat hier weniger Aktenlage als bei den fünf älteren. Das spricht nicht gegen ihn, es beschreibt, was vorliegt.
Tiptorro: eine App mit Zulassung und einer Erlaubnis, die man suchen muss
Tiptorro tritt vor allem als App auf, und wer die Angaben der Anwendung prüft, stößt auf die Torro Tec Limited mit Sitz in Malta, die sich als behördlich zugelassener Sportwettveranstalter unter Aufsicht der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder beschreibt. Auf der Whitelist steht die Torro Tec Limited mit einer ersten Erlaubnis vom 30.06.2021 und einer Folgeerlaubnis vom 27.12.2022. Zwei Dinge stehen damit fest: Es gibt eine Erlaubnis, und ihr erster Zeitpunkt liegt in demselben Fenster wie der von 888sport und Winamax.
Ein Anbieter, dessen Gesicht eine App ist, verrät über sich am wenigsten. Die Whitelist hilft hier, weil sie die Gesellschaft nennt, nicht das Produkt.
Wer ohnehin mobil spielt, findet hier die kürzeste Strecke zwischen Registrierung und Wettschein — und muss dieselbe Prüfung durchlaufen wie überall sonst im erlaubten Bereich.
Playzilla: ein Sportsbook-Bereich ohne deutsche Erlaubnis
Playzilla gehört zur zweiten Hälfte dieser Liste, und der Trennstrich verläuft nicht zwischen gut und schlecht, sondern zwischen erlaubt und nicht erlaubt. Der Anbieter bietet auf der eigenen Website einen Sportsbook-Bereich mit Live-Wetten und virtuellen Sportwetten an. Eine deutsche Sportwetten-Erlaubnis hat er nicht; er steht nicht auf der Whitelist, und ein Anschluss an OASIS oder LUGAS besteht nicht. Als Erlaubnis nennen Dritte Curaçao, was für Spieler in Deutschland keine Bedeutung hat. Für Spieler in Deutschland ist das Angebot damit unerlaubtes Glücksspiel, und das gilt unabhängig davon, wie die Sportsbook-Seite aussieht.
Wer die Beschreibung der Live-Märkte für sich behält, hat nichts über die Frage nach einer Auszahlung gesagt. An dieser Stelle entscheidet sich, welches Risiko man trägt.
RocketPlay: eine Curaçao-Gesellschaft nach eigener Auskunft
RocketPlay nennt in den eigenen Bedingungen die Scores55 Tech B.V. mit Sitz in Curaçao und der Registrierungsnummer 162990 als Betreibergesellschaft. Eine deutsche Erlaubnis gibt es nicht, die Whitelist führt den Anbieter nicht, und weder OASIS noch LUGAS sind angeschlossen. Die Curaçao-Registrierung ist für den deutschen Markt ohne Wirkung. Wer hier spielt, spielt unter Geschäftsbedingungen, die von einer Gesellschaft in einem anderen Rechtskreis geschrieben wurden.
Ein Betreibername in den Bedingungen ist keine Transparenz über die Aufsicht. Es ist Auskunft darüber, wer die Bedingungen ändern darf.
22Bet: ein breites Sportprogramm ohne deutsches Aufsichtsbändchen
22Bet führt auf der eigenen Seite einen Sportwetten-Bereich mit Wetten unter anderem auf Fußball, Eishockey, Biathlon, Baseball und Boxen. Das ist ein Programm, das über den üblichen Kern hinausgeht, und es erklärt, warum deutsche Spieler auf solche Seiten stoßen. Eine deutsche Erlaubnis fehlt; der Anbieter steht nicht auf der Whitelist, ist an OASIS und LUGAS nicht angeschlossen, und als Erlaubnis nennen Dritte Curaçao, was in Deutschland keine Bedeutung hat.
Die Sportartenvielfalt ist das Verkaufsargument und zugleich die Falle: Je spezieller der Markt, desto weniger Vergleichsangebote gibt es — und desto weniger in Deutschland, wo das erlaubte Sportwettprogramm ohnehin nicht alle Wettarten abbildet.
Sportaza: eine Erlaubnis aus Anjouan und die Grenze des Blicks
Sportaza gibt in der Fußzeile an, von der Regierung der Autonomen Insel Anjouan, Union der Komoren, lizenziert und reguliert zu sein, und nennt die Lizenznummer ALSI-202606064-FI2. Für Spieler in Deutschland ist eine solche Erlaubnis ohne Bedeutung. Der Anbieter steht nicht auf der Whitelist und ist weder an OASIS noch an LUGAS angeschlossen; Sportwetten ohne deutsche Erlaubnis sind hierzulande unerlaubtes Glücksspiel.
Wer die Lizenznummer liest und für eine Prüfung hält, hat eine Zeile auf einer Website gefunden, nicht einen Eintrag in einem deutschen Register. Das ist der ganze Unterschied, und er entscheidet über den Rechtsweg.
Nach der Liste: was ein Anbieter mit Erlaubnis leisten muss und was er nicht darf
Wenn man die zehn Anbieter einmal verglichen hat, fällt auf, dass die Rechtslage für erlaubte Anbieter mehr Festlegungen enthält als für alle anderen zusammen. Manches davon ist praktisch relevant für jeden Wettschein.
Erlaubte Anbieter nehmen am Spiel erst ab 18 Jahren teil, nach § 4 Abs. 3. Sie führen ein Konto pro Anbieter und prüfen es vollständig. Sie schreiben die 1.000-Euro-Grenze des Monats über die Limitdatei fort. Sie melden die Spieleraktivität, weil paralleles Spielen nach § 6h über die Aktivitätsdatei verboten ist. Sie prüfen das Sperrsystem bei Anmeldung und Login. Spielergelder liegen treuhänderisch im Insolvenzfall, und bei Kontoschließung wird das Guthaben innerhalb von fünf Werktagen ohne Gebühren ausgezahlt. Wer wissen will, ob ein Anbieter diese Dinge erfüllt, kann sie nacheinander an seiner Registrierung ablesen.
Auf der Wettschein-Seite ist die erlaubte Auswahl enger, als viele erwarten. § 21 Abs. 1 erlaubt Festquotenwetten auf den Ausgang eines Ereignisses oder eines Abschnitts und auf Vorfälle darin, als Einzel- oder Kombinationswette, und nur Wettarten, die die GGL in ihrem Sportwettprogramm nach § 21 Abs. 5 zugelassen hat. Live-Wetten sind nach § 21 Abs. 4 während eines laufenden Ereignisses nur auf das Endergebnis oder auf das nächste Tor, den nächsten Satz oder eine ähnliche Komponente in Sportarten erlaubt, in denen solche Ereignisse selten sind: nächstes Tor im Fußball ja, nächster Satz im Tennis ja, nächster Punkt im Tennis und nächster Korb im Basketball nein. Ausgeschlossen sind nach § 21 Abs. 1a Ereignisse mit überwiegend Minderjährigen oder Amateuren — nach der Praxis der GGL gilt Fußball unterhalb der 3. Liga als Amateurbereich — sowie manipulationsanfällige Wetten und Wetten auf Regelverstöße oder deren Sanktionierung; auf gesellschaftliche oder politische Ereignisse darf nicht gewettet werden. E-Sport ist nach der Aussage der GGL nicht bewettbar, weil E-Sport nicht als Sport anerkannt ist. Zu virtuellen Sportarten wird hier nichts festgestellt. Eine gesetzliche Höchstgrenze pro Wette gibt es im Sportwettenbereich nicht. Gewinne werden erst nach dem offiziellen Ende des Ereignisses ausgezahlt.
Cash Out ist in diesem Rahmen etwas eigener Art. Eine gesetzliche oder behördliche Regel dazu findet sich nicht; wer vom Cash Out redet, redet über ein Merkmal des jeweiligen Anbieters und über dessen eigene Bedingungen. Das ist kein Nebensatz. Ein Cash Out, das eine Position zu einem Preis glattstellt, der vom Anbieter bestimmt wird, ist ein Geschäft innerhalb des Geschäfts, und wer es nutzt, sollte den angebotenen Betrag gegen die eigene Wette rechnen, statt ihn als Service zu verbuchen.
Und dann sind da noch die Boni. Der Glücksspielstaatsvertrag enthält keine Vorschrift, die einen Sportwettenbonus festlegt oder begrenzt. Beträge, Umsatzbedingungen und Mindestquoten stehen ausschließlich in den Bedingungen des jeweiligen Anbieters. Deshalb steht in diesem Text auch keine Bonuszahl und keine Umsatzauflage für einen Anbieter, dessen Bedingungen hier nicht ausgewertet wurden. Wer ein Willkommensangebot prüft, liest die Bedingungen und rechnet nach: Wie oft muss der Betrag umgesetzt werden, ab welcher Mindestquote zählt ein Einsatz, und bis wann gilt das Angebot? Die drei Zahlen entscheiden, ob ein „Gratis“-Angebot etwas wert ist oder nur einen weiteren Einsatz erzwingt.
Was die Wahl zwischen den beiden Wegen in Euro kostet
Die 5,3 % Sportwettensteuer sitzt in jedem erlaubten Angebot, und der Effekt wird oft an der falschen Stelle gesucht. Besteuert wird die Bemessungsgrundlage, die den Wetteinsatz abzüglich der Steuer selbst umfasst, also rund 5,03 % des eingezahlten Betrags; schuldet sie nach § 19 der Veranstalter, nicht der Spieler. Ob er sie in die Quote einrechnet, ist seine Entscheidung. Bei einer Quote von 1,90 und einem Einsatz von 10 Euro zahlt eine gewonnene Einzelwette 19 Euro zurück, also 9 Euro Gewinn vor Steuerbetrachtung. Ob die Steuer in dieser Quote schon steckt, lässt sich nicht von außen ablesen — die Zahl, die man vergleichen kann, ist der Quotenschlüssel eines Marktes: der Anteil aller Einsätze, den ein Markt zurückzahlt, berechnet als 1 ÷ (1/Quote₁ + … + 1/Quoteₙ); die Marge ist 100 % minus diesem Schlüssel. Wo ein Markt über alle Ergebnisse hinweg 95 % zurückzahlt, behält der Anbieter 5 % jedes Einsatzes ein. Das ist die Zahl, die zwischen zwei Anbietern wirklich unterscheidet, und sie steht in keiner Krypto-Werbung.
Wer für das Ausland mit Coins spielt, tauscht diesen Vergleich gegen ein Kursrisiko. Eine Einzahlung in Bitcoin ist eine Position, die bis zur Auszahlung im Kurs schwankt; fünf Euro können weniger wert sein, wenn die Wette gewinnt, und mehr, wenn sie verliert. Ein Kurspuffer wird selten eingeplant. Und selbst wenn der Sport gewinnt: Ohne Erlaubnis gibt es keinen Anspruch, den man in Deutschland bequem durchsetzen könnte, und die Rückzahlungsfrage ist offen.
Bei einer Kombiwette multiplizieren sich die Quoten der Teile zu einem Preis. Bei zwei Quoten von 1,90 und 2,10 ergibt das 3,99, was aus 10 Euro einen Rückfluss von 39,90 Euro macht, wenn alle Teile stimmen. Die Zahl ist eine Rechnung und keine Prognose: Sie zeigt, was ein gewonnener Schein zurückbringt, und nichts darüber, wie wahrscheinlich der Gewinn ist.
Vollständiger prüfen: die Wege, die ein Spieler selbst gehen kann
Wer einen Anbieter bewerten will, braucht keine Liste von Empfehlungen, sondern drei Prüfsteine, die er selbst bedienen kann. Der erste ist die Whitelist der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder. Er sucht den Namen des Erlaubnisinhabers, nicht die Marke, und er vergleicht das Erstdatum. Ein Anbieter, der dort steht, hat eine Erlaubnis; das ist die einzige Prüfung, die amtlich ist. Ein Anbieter, der dort fehlt, hat keine, und daran ändert auch eine ausländische Lizenznummer nichts — eine Curaçao-, Anjouan- oder Malta-Erlaubnis hat für Spieler in Deutschland keine Bedeutung.
Der zweite Prüfstein ist das Zahlungsfeld im Kassenbereich. Ein erlaubter Anbieter akzeptiert nur Zahlungen von einem Konto auf den Namen des Spielers. Wer Coins, anonymes Prepaid oder ein fremdes Konto angeboten bekommt, hat den Beweis vor sich, dass er sich nicht im erlaubten Bereich bewegt. Wer die Zahlungsarten eines Anbieters vergleichen will, liest sie in dessen eigenen Bedingungen; sie sind immer anbieterabhängig.
Der dritte Prüfstein ist die Sperrung. Wer sich in OASIS einträgt, ist bundesweit gesperrt, und zwar so lange, wie er selbst angibt, mindestens jedoch drei Monate, ohne Zeitraumangabe mindestens ein Jahr. Wer sich das vorstellt, versteht den Kern dieses ganzen Themas: Der erlaubte Rahmen ist der einzige, in dem ein Spieler die Kontrolle über sich selbst ins System eintragen kann. Außerhalb dieses Rahmens gibt es nur die eigene Disziplin, und die hält bekanntlich bis kurz vor dem Anpfiff.
Die Entscheidung, die bleibt
Wenn ich das zusammenfasse, ohne mir die Mühe zu machen, beide Wege gleich gut dastehen zu lassen: Der erlaubte Weg ist der einzige, auf dem man für eine verlorene Wette eine Adresse hat, und Krypto ist der Preis, den man für die Alternative zahlt. Wer unbedingt mit Bitcoin einzahlen will, wird keinen Anbieter mit deutscher Erlaubnis finden — nicht heute und nicht nach der nächsten Whitelist-Aktualisierung, weil das Verbot am Zahlungsweg hängt und nicht an der Gesinnung der Anbieter.
Wer einen Sportwettenanbieter sucht, dem er im Streitfall eine Beschwerde schreiben kann, bleibt bei den sechs erlaubten Adressen. Wer von den vier ausländischen Adressen angezogen wird, sollte sich vorher fragen, was er dort gewinnt: Krypto, höhere Limits, weniger Formulare. Und was er verliert: die Limitdatei, das Sperrsystem, die Aufsicht und den Rechtsweg. Bitcoin macht Sportwetten in Deutschland nicht besser, sondern nur schwerer greifbar. Das ist das ganze Ergebnis dieses Vergleichs, und es fällt nüchterner aus, als die Suche nach einem Krypto-Wettanbieter vermuten lässt.
Wie ein Blick nach draußen aussieht: Struktur statt Schnellkauf
Die GGL betreibt keine globale Schiedsstelle. Wer eine Beschwerde hat, wendet sich an die Behörde, die den Anbieter überwacht; wer bei einem Anbieter ohne deutsche Erlaubnis spielt, hat keine entsprechende Stelle. Der Unterschied wird erst sichtbar, wenn man ihn braucht, und deshalb gehört er in die Entscheidung.
Was die Blockchain über Spieler verrät, ist Teil derselben Unterscheidung. Jede Transaktion bleibt dauerhaft lesbar. Wer sich davon Anonymität verspricht, verwechselt Sichtbarkeit mit Schutz. Am Ende bleibt ein nüchterner Vergleich: Die erlaubten acht Schritte von der Registrierung bis zur Auszahlung sind lästig und nachprüfbar; der Offshore-Weg ist kürzer und hat streng genommen keine Nachprüfbarkeit. Wer beides kennt, wählt selten den kürzeren Weg für sein Geld.
Rechtsla: was die Whitelist prüft und was ein Lizenzaufdruck nicht beweist
Die Whitelist ist kein Qualitätsurteil und keine Marke, sondern der Inhaber der Erlaubnis. § 9 Abs. 8 GlüStV regelt, dass der Whitelist-Eintrag die Erlaubnis für das jeweilige Angebot ausweist. Wer prüft, prüft also eine Amtsangabe: den Namen der Gesellschaft und die Domain, für die die Erlaubnis gilt. Die Whitelist enthält keine Angabe, wie lange eine erlaubnis läuft, und sie ist eine Momentaufnahme. Wer ein Erstdatum liest, sieht einen Beginn, kein Versprechen für morgen.
Diese Lücke zu kennen ist der eigentliche Grund, warum eine aktuelle Prüfung nötig ist. Eine Erlaubnis wird weitergeführt, aber das Register zeigt nur die Daten der Erteilung. Wer sich an Werbebotschaften hält, die mit der Zeit veralten, verlässt sich auf Angaben, die niemand mehr prüft. Wer dagegen selbst in die Whitelist sieht, hat eine Auskunft, die nur später veraltet, aber wenigstens als Amtsauskunft erkennbar ist.
Steuer bleibt ein eigener Punkt. Winnings privater Wettender sind, was allgemein zugängliche Informationen betrifft, nicht abschließend behandelt; wer seine Gewinne steuerlich verbuchen will, fragt seinen Steuerberater. Die Sportwettensteuer selbst zahlt der Veranstalter, ein Spieler hat mit ihr nur mittelbar zu tun. Der einzige Weg, sich zu vergewissern, ob eine Steuer in einer konkreten Quote steckt, ist das Studium der Bedingungen des Anbieters.
Was heißt das in der Konsequenz für die Suche nach einem Anbieter mit Bitcoin? Dass die Suche an ihrem Ende zur ersten Frage zurückführt. Man prüft zuerst, ob der Anbieter die Erlaubnis trägt, und erst danach die anderen Vorzüge. Wer das umdreht, entscheidet nach einem Merkmal, das in Deutschland nicht zugelassen ist, und überlässt die wirklich wichtigen Unterscheidungen dem Zufall. Ich habe diese Frage umgedreht und komme zurück auf dieselbe Antwort: Die besten Wettanbieter mit Bitcoin sind für Deutschland die, die in der Whitelist stehen und kein Bitcoin nehmen. So klingt es absurd und so ist es.
Häufige Fragen zu Bitcoin und Sportwetten in Deutschland
Akzeptiert ein Wettanbieter mit deutscher Erlaubnis Bitcoin, und wie lässt sich das prüfen?
Nein. Zahlungen sind nur von einem Konto auf den eigenen Namen bei einem nach dem Geldwäschegesetz verpflichteten Institut erlaubt, anonyme Zahlungsmittel sind ausdrücklich nicht zulässig. Wer einen erlaubten Anbieter auf Kryptofähigkeit prüfen will, öffnet die Zahlungsarten im Kassenbereich und wird dort keine Coins als Option finden.
Warum sind anonyme Zahlungsmittel bei Sportwetten in Deutschland nicht zulässig, und was verlangt die Zahlung vom eigenen Konto?
Der Gesetzgeber will jede Wette einem geprüften Spieler zuordnen können. § 6b Abs. 4 verlangt eine Zahlung von einem Konto, das auf den Spieler selbst lautet. Krypto und anonymes Prepaid können diese Zuordnung nicht liefern, weil die Geldwäschepflicht beim Institut ansetzt und nicht beim Coin.
Was fehlt Anbietern ohne deutsche Erlaubnis bei Bitcoin-Wetten an Schutz, etwa OASIS, LUGAS und Aufsicht?
Es fehlen die Einzahlungsgrenze von 1.000 Euro pro Kalendermonat über die Limitdatei, das bundesweite Sperrsystem OASIS und die direkte Aufsicht der Behörde. Auch der Panikbutton mit sofortiger 24-Stunden-Sperre gehört zum deutschen Schutzrahmen. Was bei Offshore-Anbietern bleibt, ist nur die jeweilige Hausordnung des Anbieters, die keinen gesetzlichen Schutz bietet.
Was besagen die Schlussanträge des EuGH-Generalanwalts vom 19. März 2026 zur Rückzahlung von Einsätzen bei unlizenzierten Anbietern?
Generalanwalt Nicholas Emiliou hält in der Rechtssache C-530/24 grundsätzlich für möglich, dass unlizenzierte Sportwettenanbieter ver-lorene Einsätze an die Spieler zurückzahlen müssen — ausgenommen, wenn Behörden zugesichert haben, die Lizenzpflicht vorerst nicht durchzusetzen. Das ist jedoch kein Rückzahlungsversprechen an einzelne Spieler, sondern eine rechtliche Einschätzung, deren endgültige Klärung noch aussteht.
Wie wirkt sich die Sportwettensteuer von 5,3 % auf Quote und Auszahlung aus?
Bemessungsgrundlage ist der Wetteinsatz abzüglich der Steuer selbst, also rund 5,03 % des eingezahlten Betrags; Schuldner ist nach § 19 der Veranstalter. Ob und wie er sie in die Quote einrechnet, steht in seinem eigenen Ermessen und in seinen Bedingungen. Eine Quote von 1,90 für 10 Euro ergibt 19 Euro Rückfluss.
Was bedeutet „ohne OASIS“ und „ohne LUGAS“ bei Bitcoin-Angeboten im Vergleich zum Einzahlungslimit von 1.000 € im Monat?
Offshore-Anbieter sind an die Sperrdatei und die Limitdatei nicht angeschlossen. Es gibt also keine selbstgewählte Monatsgrenze, die das System durchsetzt, und keine bundesweite Sperre, die bei jedem Anbieter greift. Die 1.000 Euro gelten im erlaubten Rahmen über alle Anbieter hinweg.
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Inhalt erstellt vom Team «Boxwetten»
